Allg. Geschäftsbedingungen 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für die Reservierungsbestätigung, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Die Pension Zur Mole ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 4. Das Mitbringen von Haustieren ist nur auf Anfrage erlaubt. Sollte die Pension nicht zustimmen, ist es verboten, sein Haustier mit in den Frühstücksraum zu nehmen. 5. Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen. 6. Stornobedingungen :
-20% bei Rücktritt bis zum 61 Tag vor Reisebeginn
50 % bei Rücktritt ab den 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab den 34.Tag vor Reisebeginn
100 % Ab den 10 Tag der Buchungssumme.
Die Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. 7. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 8. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 9. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen ;Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - die begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. 10. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 11. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 12. Die Zimmerpreise verstehen sich als Endpreise, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 13. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. 14. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Pension über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 15. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
16. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. 17. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Pension nicht. 18. Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. |